AGB Erdogan Strategy Partners

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Beratungs-, Coaching- und Digitalisierungsleistungen sowie digitale Angebote der
Nuri Erdogan Consulting
handelnd u.a. unter den Marken/Domainnamen „Erdogan Strategy Partners“, „nurierdogan.de“, „erdoganstrategy.com“ und „QonSight“
Stand: Mai 2025

1. Präambel und Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Beratungs-, Coaching-, Digitalisierungs- und Unterstützungsleistungen zwischen Nuri Erdogan Consulting (nachfolgend „Berater“ oder „Anbieter“) und seinen Auftraggebern/Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Kunde“).

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, also natürlichen oder juristischen Personen bzw. rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.​

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Berater ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

(4) Die AGB gelten für Leistungen, die persönlich, telefonisch, per Video, per E-Mail, über digitale Plattformen (z.B. Kundenportal, Online-Tools, Dashboards) oder in sonstiger Weise erbracht werden.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Beratungs-, Coaching- und Unterstützungsleistungen für Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Strategie, Prozesse, Digitalisierung, Automatisierung, KI, Marketing und Organisation.

(2) Der Berater bietet insbesondere (nicht abschließend) folgende Leistungen an:

  • Strategische Unternehmensberatung, Prozessoptimierung, Organisationsentwicklung und Digitalisierungsberatung
  • Begleitung von Projekten zur Einführung oder Verbesserung von Software- und IT-Systemen (z.B. ERP, MES, Analyse- und Berichtssysteme, Automatisierungs- und KI-Plattformen)
  • Coaching, Prozessberatung, Umsetzungsbegleitung, Content-Entwicklung, digitale Strategien, Marketing- und Vertriebsunterstützung, KI-gestützte Geschäftsoptimierung
  • Gründungs- und Erstberatung, einschließlich Strukturierung von Geschäftsideen, Geschäftsmodellen und grundlegenden betriebswirtschaftlichen Fragestellungen
  • Unterstützung bei einfachen Marken- und Namensrecherchen (erste Einschätzung) ohne Rechtsberatung und ohne Prüfung durch Behörden oder Rechtsanwälte
  • Unterstützung bei der Erstellung und Aufbereitung von Unterlagen für Finanzierungsgespräche, Fördermittelanfragen, Businesspläne und Präsentationen

(3) Der Berater erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung; entsprechende Fragen sind vom Auftraggeber mit hierzu befugten Berufsgruppen (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater) zu klären.​

(4) Der Berater schuldet eine dienstvertragliche Tätigkeit (Beratung, Analyse, Coaching, Umsetzungsbegleitung), nicht das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs, einer garantierten Rentabilität oder konkreter behördlicher/markenrechtlicher Entscheidungen.

(5) Inhalt, Umfang, Dauer und Vergütung der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Paket, der Auftragsbestätigung oder der Buchung über eine der Websites bzw. in Textform.

3. Leistungsformen und Einsatzmodelle

(1) Der Berater erbringt Leistungen insbesondere in folgenden Modellen:

  • Stundenhonorarberatung
  • Tageshonorar (8 Stunden)
  • Pauschalprojekte (feste Honorare für definierte Leistungspakete)
  • Teilzeitprojekte als externe Projektunterstützung (z.B. Projektmanagement Digitalisierung, Prozessoptimierung, KI-/Automatisierungsprojekte)
  • Produktisierte Pakete (z.B. Coaching-Pakete, Workshop-Reihen, Content-/Automatisierungs-Bundles, digitale Programme)

(2) Der Berater unterstützt den Auftraggeber als externe Fachkraft; der Auftraggeber bleibt Arbeitgeber seiner Mitarbeiter und trägt die Verantwortung für operative Entscheidungen und deren Umsetzung.

(3) Der Einsatzort ist – je nach Vereinbarung – beim Auftraggeber vor Ort, remote per Video/Telefon und/oder über digitale Plattformen und Portale.

4. Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Buchung über eine der Websites oder per E-Mail,
  • Annahme eines Angebots in Textform (z.B. E-Mail, Onlinebestätigung),
  • oder mündliche Vereinbarung mit anschließender Bestätigung in Textform.

(2) Individuelle Absprachen und Nebenabreden bedürfen der Textform (z.B. E-Mail).

(3) Nach Buchung kann der Kunde – sofern vorgesehen – Zugang zu einem persönlichen Kundenportal, zu Dashboards oder anderen digitalen Zugängen erhalten.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und Zugänge zu Systemen (z.B. ERP, MES, Produktion, Buchhaltung, Marketing-Tools, Automationsplattformen) vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber benennt einen internen Ansprechpartner (idealerweise Geschäftsführung oder Projektverantwortlicher), der für Abstimmungen, Freigaben und Entscheidungen zur Verfügung steht.

(3) Der Auftraggeber sorgt für organisatorische Rahmenbedingungen: Arbeitsplätze bzw. Zugänge, Verfügbarkeit von Mitarbeitern zu vereinbarten Zeiten, Teilnahme an Workshops, Terminen und Online-Sessions.

(4) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung, gehen hierdurch entstehende Mehrkosten und Verzögerungen zu Lasten des Auftraggebers; der Berater kann Fristen neu setzen und den offenen Restbetrag (vereinbarte Vergütung) zur Zahlung fällig stellen.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot, Paket oder der Auftragsbestätigung und wird – je nach Modell – auf Basis von Stundenhonorar, Tageshonorar, Pauschalhonorar oder Paketpreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet.​

(2) Stunden- und Tageshonorare:

  • Abrechnung pro angefangener Stunde; jede angefangene Stunde gilt als volle Stunde.
  • Dies umfasst auch Vor- und Nachbereitung, interne Analysen, Reisezeiten sowie Telefonate und Videokonferenzen.

(3) Reisekosten und Auslagen (für Vor-Ort-Termine etc.) werden gesondert berechnet; insbesondere:

  • Fahrtkosten (Kilometerpauschale oder tatsächliche Kosten),
  • Übernachtungskosten (falls erforderlich),
  • Verpflegungsmehraufwand und sonstige Auslagen nach Einzelnachweis.

(4) Pakete und Pauschalprojekte:

  • Standardmodell: 50% bei Auftragserteilung, 50% bei Projektbeginn oder bei Erreichen eines definierten Meilensteins, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  • Einzelleistungen und kleinere Pakete können in 100% Vorkasse nach Rechnungsstellung abgerechnet werden.

(5) Rechnungen werden – sofern nicht anders vereinbart – nach Auftragsbeginn bzw. monatlich gestellt und sind innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig (genaue Frist ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot/Rechnungstext).

(6) Bei Zahlungsverzug ist der Berater berechtigt,

  • Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen,
  • weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten,
  • Kosten für Mahnung und rechtliche Verfolgung in Rechnung zu stellen.​

7. Auftrags- und Leistungsänderungen

(1) Der Auftraggeber kann während der Laufzeit Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs in Textform anregen.

(2) Der Berater prüft die gewünschte Leistungsänderung und informiert den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist über Durchführbarkeit sowie Auswirkungen auf Vergütung, Termine, Projektlaufzeit und Mitwirkungspflichten.

(3) Für die Prüfung umfangreicher Leistungsänderungen und die Ausarbeitung eines Nachtragsangebots kann der Berater ein Honorar nach den vereinbarten Stundensätzen berechnen, sofern dies vorher mit dem Auftraggeber abgestimmt wurde.

(4) Leistungsänderungen werden erst wirksam, wenn der Auftraggeber das entsprechende Nachtragsangebot (insbesondere Vergütung, Zeitplan, Inhalt) in Textform bestätigt hat. Bis dahin bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

(5) Führt eine Leistungsänderung zu deutlich erhöhtem Aufwand oder relevanter Terminverschiebung, ist der Berater berechtigt, eine angemessene Anpassung von Vergütung und Zeitplan zu verlangen. Kommt keine Einigung zustande, bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

8. Termine, Vertragsdauer, Kündigung und Stornierung

(1) Termine (Workshops, Coachings, Online-Calls, Vor-Ort-Einsätze) sind verbindlich.

(2) Stornierung und Absage von Terminen:

  • Absage mehr als 14 Werktage vor Termin: kostenlos.
  • Absage 14–5 Werktage vor Termin: 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar.
  • Absage weniger als 5 Werktage vor Termin oder Nichterscheinen („No-Show“): 100% des vereinbarten Honorars.

(3) Vertragsdauer:

  • Bei projektbezogenen Verträgen ergibt sich die Dauer aus Angebot/Auftragsbestätigung; der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen bzw. zum vereinbarten Stichtag.
  • Laufende Beratungsverträge (über mehrere Monate) können, sofern nichts anderes vereinbart, mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. nachhaltiger Zahlungsverzug, grobe Vertragsverletzungen, schwere Verstöße gegen Vertraulichkeit) bleibt unberührt.​

9. Nutzung des Kundenportals und digitaler Zugänge

(1) Sofern ein Kundenportal, Dashboards oder andere Online-Zugänge zur Verfügung gestellt werden, ist der Zugang personenbezogen und darf nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.

(2) Missbrauch, unbefugter Zugriff, automatisierte Abfragen oder die Nutzung für rechtswidrige Inhalte können zur Sperrung des Zugangs führen.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugangsdaten sicher zu verwahren und Dritten keinen unbefugten Zugriff zu ermöglichen.

10. Leistungsabnahme und Lieferstatus

(1) Eine Leistung gilt als geliefert, wenn sie in der vereinbarten Form zur Verfügung gestellt wurde (z.B. per E-Mail, im Kundenportal, als Bericht, Konzept, Dashboard, Workshop/Termin).

(2) Schulungen, Workshops und Coaching-Termine gelten mit Durchführung als erbracht, auch wenn der Kunde/Teilnehmer nicht oder nur teilweise teilnimmt.

(3) Automatisierungen, technische Setups und digitale Prozesse gelten als geliefert, wenn sie dokumentiert und funktional bereitgestellt oder im vereinbarten System eingerichtet wurden.

(4) Teilleistungen können gesondert abgenommen werden und gelten mit Übergabe als abgenommen.

(5) Erhebt der Auftraggeber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung keine schriftlichen Einwände, gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen.

(6) Bei Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers ist der Berater berechtigt, den verbleibenden Restbetrag fällig zu stellen, auch wenn Leistungen noch nicht vollständig erbracht sind.

11. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) Der Auftraggeber erhält an den speziell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (Analysen, Berichte, Optimierungspläne, Konzepte, Vorlagen, Texte, Videos etc.) ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke.

(2) Allgemeine Methoden, Tools, Checklisten, Templates, Best-Practice-Konzepte, Branchenerfahrungen und Prozessmuster verbleiben im Eigentum des Beraters.

(3) Softwarelizenzen und Zugangslösungen, die vom Berater zur Verfügung gestellt werden, sind – soweit nicht anders vereinbart – persönlich lizenziert und nicht übertragbar.

(4) Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen an Dritte oder eine Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beraters. Die interne Weitergabe innerhalb des Unternehmens des Auftraggebers ist zulässig.

12. Vertraulichkeit, Aufnahmen und Referenzen

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (z.B. Kunden, Lieferanten, Preise, Margen, Produktionsdaten). Diese Pflicht gilt zeitlich unbegrenzt über das Vertragsende hinaus.​

(2) Der Berater darf die Zusammenarbeit in allgemeiner Form als Referenz nennen (z.B. „mittelständisches Maschinenbauunternehmen, ca. 20 Mitarbeiter, Prozessoptimierung und Digitalisierung begleitet“), ohne konkrete Betriebsgeheimnisse offenzulegen.

(3) Ton-, Bild- und Videoaufnahmen von Workshops, Seminaren, Online-Sessions und sonstigen Veranstaltungen des Beraters sind durch Teilnehmer grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Beraters sowie – soweit erforderlich – der betroffenen Personen.​

(4) Fertigen der Auftraggeber oder seine Mitarbeiter dennoch eigenmächtig Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen an oder verbreiten Inhalte aus Workshops, Coachings oder anderen Leistungen, geschieht dies in eigener Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt sicher, dass dabei alle datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden und stellt den Berater von hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.​

13. Datenschutz und Haftung für datenschutzrechtliche Belange

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Berater erfolgt auf Basis der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO. Ergänzend gelten die jeweils aktuellen Datenschutzerklärungen auf den Websites des Beraters.​

(2) Soweit der Berater personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet (z.B. in Tools, Portalen, Dashboards), schließen die Parteien – sofern erforderlich – eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO.​

(3) Der Berater haftet im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Pflichten nur für Verstöße,

  • die auf einer Verarbeitung personenbezogener Daten beruhen, für die der Berater selbst Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO ist, und
  • bei denen den Berater ein Verschulden trifft, wobei die Beweislastverteilung nach Art. 82 Abs. 3 DSGVO unberührt bleibt.​

(4) Für Datenschutzverletzungen, die allein aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers stammen – insbesondere eigenmächtige Aufnahmen (Audio, Foto, Video) durch dessen Mitarbeiter, eigenständige Veröffentlichungen oder sonstige Verarbeitungen, die nicht vom Berater veranlasst oder kontrolliert werden – haftet ausschließlich der Auftraggeber; der Berater ist insoweit nicht Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter.​

(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine Mitarbeiter über datenschutzkonformes Verhalten (insbesondere das Verbot unzulässiger Aufnahmen und Veröffentlichungen) zu informieren und diese zur Einhaltung der Vorgaben anzuhalten; er haftet für datenschutzrechtliche Verstöße seiner Mitarbeiter wie für eigenes Verhalten.

(6) Die allgemeinen Haftungsbegrenzungen dieser AGB gelten auch für datenschutzrechtliche Ansprüche, soweit gesetzlich zulässig; bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Datenschutzverstößen, die der Berater zu vertreten hat, haftet der Berater im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.​

14. Schutz vor Abwerbung und Einsatz von Subunternehmern

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer des Vertrages und für 12 Monate danach weder den Berater noch von ihm eingesetzte freie Mitarbeiter oder Subunternehmer unmittelbar abzuwerben oder zu beschäftigen – auch nicht auf freiberuflicher Basis.

(2) Für jeden schuldhaften Verstoß zahlt der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € pro Person oder die Summe der für die Restlaufzeit wegfallenden Honorare, je nachdem welcher Betrag höher ist.

(3) Der Berater ist berechtigt, zur Leistungserbringung spezialisierte Subunternehmer oder freie Mitarbeiter einzusetzen. Vertragspartner des Auftraggebers bleibt in jedem Fall der Berater.

15. Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Der Berater haftet unbeschränkt für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.​

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt; sie ist der Höhe nach regelmäßig begrenzt auf das im jeweiligen Auftrag gezahlte oder fällige Honorar, soweit gesetzlich zulässig.​

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, mittelbare oder Folgeschäden sowie für Datenverlust (sofern nicht grob fahrlässig verursacht) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Der Berater haftet nicht für externe Faktoren (z.B. Marktveränderungen, Lieferkettenprobleme, Preisentwicklungen, Entscheidungen von Banken/Behörden) sowie nicht für Ausfälle oder Fehler von Drittanbietern und -tools (z.B. ERP-Systeme, Automationsplattformen, SaaS-Dienste, KI-Tools).

(5) Der Berater übernimmt keine Haftung für Geschäftsentscheidungen des Auftraggebers, die dieser auf Grundlage der Beratungsempfehlungen trifft; diese Entscheidungen liegen im alleinigen unternehmerischen Risiko des Auftraggebers.

(6) Die in diesem Paragraphen geregelten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungstatbestände entgegenstehen (z.B. Produkthaftungsgesetz, Art. 82 DSGVO in seinem zwingenden Umfang).​

16. Schlichtung bei Streitigkeiten

(1) Beide Parteien verpflichten sich, bei Unstimmigkeiten zunächst eine einvernehmliche Lösung zu suchen.

(2) Vor Einleitung eines ordentlichen Gerichtsverfahrens ist eine Mediations- oder Schiedsverfahren (z.B. über die DIS oder eine vergleichbare Einrichtung) durchzuführen.

(3) Die Kosten eines vereinbarten Schlichtungsverfahrens tragen die Parteien je zur Hälfte, sofern nichts anderes vereinbart wird.

(4) Erst nach Scheitern der Schlichtung ist der ordentlichen Rechtsweg zulässig.

17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).​

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Beraters.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung (E-Mail genügt).

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt die gesetzliche Regelung.

(5) Diese AGB sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen Nuri Erdogan Consulting (einschließlich der unter den Namen/Domains „Erdogan Strategy Partners“, „nurierdogan.de“, „erdoganstrategy.com“ und „Qonsight“ angebotenen Leistungen) und dem Auftraggeber.

Nuri Erdogan Consulting

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